Gesetzliche Grundlagen für die SMV

Die Schülersprecher werden zu Beginn des neuen Schuljahres gewählt.

Die SMV im BayEUG

 

Art. 62 Schülermitverantwortung

Art. 69 Schulforum

 

 

Die SMV in der BaySchO

Teil 2, Kapitel 3

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