Achtung
Sie können die Formulare nicht elektronisch an die Schule senden!
Wir erhalten sonst von Ihnen nur ein leeres Formular und es fehlt Ihre Originalunterschrift.
Wechsel des Religionsunterrichts: (siehe § 46 RSO)
Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss schriftlich und spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr erfolgen.
Antragsformular auf Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nach Art. 35 Abs. BayEUG noch der Schulpflicht unterliegt und ferner Art. 39 BayEUG (Berufsschulpflicht) beachtet werden muss.
Formular für Schulabmeldung (bei Umzug an anderen Wohnort, andere Schule)
Wandarbeit Mathias Stampfl, 2000, 47/210 Acryl auf Spanplatte