Details der Realschulordnung finden Sie in den §§ 2 bis 8 RSO
Voraussetzungen:
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit.
Die Aufnahmeprüfung wird schriftlich und gegebenenfalls mündlich durchgeführt.
Die Probezeit dauert in der Regel bis zum Termin des Zwischenzeugnisses.
Die Aufnahmeprüfung entfällt
Details zum Gesamtkonzept des kind- und begabungsgerechten Übertrittsverfahrens gemäß der Vorgaben des Bayerischen Staatsministerums für Unterricht und Kultus erhalten Sie über folgenden Link:
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
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Wandarbeit Mathias Stampfl, 2000, 47/210 Acryl auf Spanplatte