Aufnahme in die Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Realschule

 

Details der Realschulordnung finden Sie in den §§ 2 bis 8 RSO

 

Voraussetzungen:
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit.

Die Aufnahmeprüfung wird schriftlich und gegebenenfalls mündlich durchgeführt.
Die Probezeit dauert in der Regel bis zum Termin des Zwischenzeugnisses.

 

Die Aufnahmeprüfung entfällt

  • für Gymnasiasten, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde.
  • für Haupt- / Mittelschüler, wenn deren Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,00 aufweist und die Erziehungsberechtigten an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilnehmen.

 

Details zum Gesamtkonzept des kind- und begabungsgerechten Übertrittsverfahrens gemäß der Vorgaben des Bayerischen Staatsministerums für Unterricht und Kultus erhalten Sie über folgenden Link:

http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html